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BEKANNTMACHUNG: Anpassung der Wassergebühren zum 01.01.2019

28. 12. 2018

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

ich möchte Sie mit diesem Schreiben darüber informieren, dass die Gemeinde Neversdorf die Gebühren für die zentrale Wasserversorgungsanlage zum 01.01.2019 erhöhen muss.

 

In den vergangenen Jahren haben die Jahresrechnungen für die kostenrechnende Einrichtung „Wasserversorgung“ einen Verlust ergeben. Dieser beläuft sich per 31.12.2017 auf 33.733,99 € und wird durch den positiven Jahresabschluss 2018 voraussichtlich um ca. 5.000 € gemindert. Ursächlich hierfür waren kostenintensive Reparaturmaßnahmen am Wasserwerk.

Der sich somit ergebene Verlustvortrag per 01.01.2019 in Höhe von ca. 28.700,00 € ist gemäß „Kommunalabgabengesetz (KAG) in den Folgejahren auszugleichen.

 

Weiterhin wurde die Wasserversorgung aufgrund der Höhe der Einnahmen bei ihren Benutzungsgebühren mittlerweile umsatzsteuerpflichtig. Die kostenrechnende Einrichtung „Wasserversorgung“ wird daraufhin ab dem 01.01.2019 als Betrieb gewerblicher Art (BGA) geführt. Dieses hat zur Folge, dass zukünftig 7 % Umsatzsteuer auf den Wasserpreis zu erheben und an das Finanzamt abzuführen sind.

Die Gemeinde Neversdorf ist hier an geltendes Recht gebunden.

 

Die bisherige Wassergebühr in Höhe von 0,75 € je m³ erhöht sich ab dem 01.01.2019 somit auf

 

1,00 € je m³ zuzüglich 7 % Umsatzsteuer

= Wassergebühr 1,07 € je m³

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Nixdorf

(Bürgermeister)