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Gemeindliche Kinderspielplätze - Öffnung ab dem 08.05.2020

05. 05. 2020

Liebe Neversdorferinnen und Neversdorfer,

 

das Land Schleswig-Holstein hat die Auflagen für den Betrieb von Kinderspielplätzen noch einmal angepasst.

An den jeweiligen Eingängen zu den Kinderspielplätzen sind nun die aktuellen Auflagen ausgehängt.

 

Die einheitlichen Auflagen für die Kinderspielplätze im Amtsbereich Leezen lauten:

 

  1. Bitte nehmen Sie Ihre Verantwortung und Aufsichtspflichten für ihre Kinder ernst.
  2. Die Anzahl der Kinder, die den Spielplatz gleichzeitig betreten dürfen, ist auf 10 Kinder begrenzt.
  3. Die Anzahl der Erziehungsberechtigten oder sonstigen Aufsichtspersonen, die den Spielplatz gleichzeitig betreten dürfen, ist auf 10 Erziehungsberechtigten oder sonstigen Aufsichtspersonen begrenzt.
  4. Bitte achten Sie darauf, dass Spielgeräte gleichzeitig möglichst nur von einem Kind genutzt wird. Jedes Kind sollte einmal dran sein.
  5. Bitte achten Sie darauf, dass auch auf dem Spielplatz die Abstandsregel von mind. 1,5 Metern für Eltern und Kinder gilt. Das Spielen in Gruppen sollte unterbleiben.
  6. Nach dem Spielen sollten sich ihre Kinder gründlich die Hände und das Gesicht waschen.
  7. Ansammlungen von Erwachsenen, Jugendlichen und Kindern sind durch § 2 Absatz 3 der SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung des Landes untersagt.
  8. Elfmeterschießen – Ja! Zweikämpfe – Nein!
  9. Die Nutzung der Spielgeräte erfolgt auf eigene Gefahr.
  10. Die Einhaltung der notwendigen Hygienestandards, insbesondere des Robert Koch-Institutes, ist sicherzustellen. Die entsprechenden Hinweise des Robert Koch-Institutes sind in geeigneter Form zu berücksichtigen (https://www.rki.de)

 

Die Kinderspielplätze sind somit ab sofort unter den vorgenannten Auflagen wieder geöffnet.

 

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Nixdorf

Bürgermeister